Ihre Schwimmschule für Kinder in Trittau, Reinbek, Aumühle, Bergedorf und Umgebung.

Schwimmen lernen.

Aber mit Spaß!

Letzte Änderung: 28. Januar 2025 04:04

AGB Freizeitkurse


Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  2. Leistungen des Veranstalters
  3. Vertragsschluss
  4. Widerrufsrecht für Verbraucher
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
  7. Mindestteilnehmerzahl
  8. Änderung der Veranstaltung
  9. Hausordnung
  10. Haftung
  11. Vertragslaufzeit und Kündigung
  12. Anwendbares Recht
  13. Gerichtsstand
  14. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Dirk Steinhäuser, handelnd unter "Dirk Steinhäuser Schwimmschule" (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Freizeitkursen (nachfolgend „Veranstaltungen“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters beschriebenen Kurse abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Leistungen des Veranstalters

2.1 Der Veranstalter bietet Freizeitkurse an. Der Kursinhalt ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf der Website sowie aus dem Angebot des Veranstalters.

2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im direkten Kontakt mit dem Teilnehmer und in vom Veranstalter hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.3 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Beschreibung oder dem Angebot des Veranstalter nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den Veranstalter keinen Einfluss hat.

3) Vertragsschluss

3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.

3.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.

3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
  • indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

3.4 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular des Veranstalters kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

3.5 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

3.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

4) Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

5.2 Kosten für Anreise und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.

5.3 Notwendiges Kursmaterial wird vom Veranstalter bereitgestellt und ist im Preis inbegriffen.

5.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot des Veranstalters mitgeteilt.

6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung

6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für das Teilnahmeentgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

7) Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.

7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Beginn des Kurses durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Beginn des Kurses zugehen lassen. Ein ggf. vom Teilnehmer bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird der Veranstalter dem Teilnehmer im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückzahlen.

8) Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmern zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Teilnehmern im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

9) Hausordnung

9.1 Der Teilnehmer hat die für die vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten gültige Hausordnung zu beachten. Diese wird dem Teilnehmer direkt in den vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten zur Kenntnis gebracht.

9.2 Ferner hat der Teilnehmer den Anweisungen des Personals des Veranstalters Folge zu leisten.

10) Haftung

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11) Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Kursbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • die Angabe falscher Daten zur Person, um die wahre Identität zu verschleiern;
  • die Beleidigung anderer Kursteilnehmer;
  • die Ausübung körperlicher Gewalt gegenüber anderen Kursteilnehmern;
  • der Konsum von Rauschmitteln während der Veranstaltung;
  • wenn der Teilnehmer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Teilnahmeentgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Teilnahmeentgelts in Verzug ist;
  • wenn der Teilnehmer seine Zahlungen allgemein einstellt;
  • wenn gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

11.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

12) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13) Gerichtsstand

Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. Der Veranstalters ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.

14) Alternative Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.



Wir nutzen Stripe als Zahlungsanbieter

Apple Pay • Giro Pay • Google Pay • Klarna • Kreditkarte • Lastschrift • Paypal